FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT DURCH DIE BUNDESREGIERUNG

Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 10 Millionen E-Autos und einer Million Ladepunkte bis 2030. Um das zu unterstützen, wurden verschiedene Förderprogramme beschlossen. Dazu gehören Kaufprämien, Steuervergünstigungen und Zuschüsse.

Das Bundesverkehrsministerium ist für die Umsetzung des Masterplan Ladeinfrastruktur zuständig. Dieser beinhaltet zum Beispiel die Einrichtung von 50.000 öffentlichen Ladepunkten bis Ende 2022 und die Förderung privater Lademöglichkeiten.

2016 wurde der Umweltbonus beschlossen. An diesem beteiligen sich der Bund und die Hersteller. Mit dem aktuellen Konjunkturpaket und der gesenkten Mehrwertsteuer können Preisvorteile von 10.000 Euro zusammenkommen.

 Zusätzlich gibt es seit Anfang 2020 weitere steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge, wie Sonderabschreibungen für E-Nutzfahrzeuge und Lastenräder, einer verminderten Bemessungsgrundlage für die Versteuerung elektrischer Dienstwagen oder die Steuerbefreiung des Aufladens privater Pkw beim Arbeitgeber.

weitere Informationen:
www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html

 

FÖRDERUNG DER ELEKTROMOBILITÄT DURCH DAS BMU

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat ein weitreichendes Repertoire an Fördermaßnahmen.

Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm „Erneuerbar Mobil“ hat den Fokus auf der Förderung von klima- und energiepolitischen Projekten, welche die Potenziale der Elektromobilität ausbauen und stärken wollen. Zum Beispiel wurden aktuell im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms 200 Millionen Euro für den Ausbau der Elektroflotten im Gesundheits- und Sozialwesen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Fördermaßnahme ist das Sofortprogramm Saubere Luft, welches ebenfalls den Ausbau von gewerblichen Elektroflotten stärken soll.

Auch für die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs stehen seit 2018 über 600 Millionen Euro zur  Verfügung.

weitere Informationen:
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/elektromobilitaet.html

 

ZUSCHÜSSE DURCH STÄDTE UND BUNDESLÄNDER

Der Kauf von Elektroautos ist deutschlandweit einheitlich subventioniert. Anders sieht es bei der Förderung für den Einbau von Elektroladeequipment im privaten oder gewerblichen Raum aus.

Hier unterscheidet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt:



SCHLESWIG-HOLSTEIN

Ladesäulen: wtsh.de/foerderberatung/foerderprogramme/foerderprogramm-ladeinfrastruktur-emobilitaet/

Wallboxen:
serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_Klima

 

 
 

 

MECKLENBURG-VORPOMMERN

www.lfi-mv.de/energie/

 

 
 

 
 

 
 

 

RHEINLAND-PFALZ

Liste Energieversorgungsunternehmen Förderungen:
www.energieagentur.rlp.de/themen/mobilitaetswende/foerdermoeglichkeiten-fuer-elektromobilitaet

 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

 
 

PRÄMIEN UND STEUERVORTEILE

Die höchsten Zuschüsse gibt es über die Umweltprämie. Hier lassen sich für reine E-Autos bis zu 9.000 Euro Förderung abholen. Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem Kaufpreis und ob es sich um ein reines Elektroauto oder um einen Plug-in-Hybrid handelt. Auch gebrauchte Fahrzeuge werden bezuschusst. Allerdings gilt diese Regelung nur für junge Gebrauchte ab November 2019.

Die aktuelle Mehrwertsteuersenkung macht sich bei Privatkauf ebenfalls positiv bemerkbar.

Kfz-Steuer muss 10 Jahre lang nicht gezahlt werden. Diese Regelung ist bis 2030 in Kraft. Gibt es innerhalb dieser Zeit einen Halterwechsel, wird die Steuerbefreiung für den verbleibenden Zeitraum übertragen.